Flüchtlinge in Berlin menschenwürdig unterbringen und versorgen!

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Spätestens seit November 2014 befinden sich die Standards der Unterbringung und Versorgung Asylsuchender in Berlin im freien Sinkflug: Container, Tragluft- und Turnhallen, und gänzlich obdachlos gelassene Asylsuchende. Der Flüchtlingsrat hat in den letzten Wochen die neuen Notunterkünfte besucht und mit zahlreichen Asylsuchenden, Beratungsstellen und Initiativen gesprochen. Wir ziehen Bilanz:
Unterbringung
Aktuell werden in Berlin von 62 Unterkünften für Asylsuchende 22 als „Notunterkünfte“ deklariert und unter Nichteinhaltung der geltenden Mindeststandards belegt, darunter Schulen, Bürogebäude, zwei Traglufthallen und sieben Turnhallen.
In den Hallen fehlt es am Allernötigsten. Bis zu 200 Menschen sind gemeinsam in einem Raum untergebracht, in manchen Hallen stehen Feldbetten ohne jeden Sichtschutz dicht an dicht. Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten gibt es nicht. Es fehlen Möglichkeiten Wäsche zu waschen und zu trocknen, es gibt oft keine Waschmaschinen. Schränke zur Aufbewahrung von Wertgegenständen, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen fehlen. Nur in den Traglufthallen und in einer Turnhalle wurden Schließfächer aufgestellt. Die Menschen sind in den Hallen anders als von Sozialsenator Czaja angekündigt nicht nur für wenige Tage, sondern häufig bereits seit Eröffnung der Notunterkunft, oft über Wochen und Monate untergebracht.
Bei seinen Besuchen in den Notunterkünften hat der Flüchtlingsrat festgestellt, dass auch besonders schutzbedürftige Asylsuchende unterschiedslos in Turnhallen eingewiesen werden. Darunter auf den ersten Blick erkennbar Schutzbedürftige wie Hochschwangere, Erwachsene mit Rollator, Familien mit Säuglingen, sowie Asylsuchende mit Attest wie z.B. Traumatisierte, ein epilepsiekrankes Kind oder eine Frau mit Multipler Sklerose. Auch sie müssen über Wochen in den Turnhallen leben und wurden teils aus dem Krankenhaus wieder in die Turnhalle entlassen. Versuche, die Verlegung besonders Schutzbedürftiger in geeignetere Wohnheime zu erwirken, gestalten sich als überaus schwierig.
Das Betreuungspersonal in den Turnhallen ist nach dem Eindruck des Flüchtlingsrats zwar bemüht, die Versorgung sicherzustellen, kann jedoch an den grundsätzlichen Problemen in den Hallen wenig ändern. Anders als in regulären Unterkünften wird in den meisten Notunterkünften lediglich sprachkundiges, aber kein fachlich qualifizierte Personal (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen mit Kenntnissen im Sozial- und Asylrecht) eingestellt. Zudem fehlt es meist an Arbeitsplätzen für die BetreuerInnen, es gibt in vielen Notunterkünften keine Beratungsräume, keine Computerarbeitsplätze, kein Internet.
Nach Ansicht des Flüchtlingsrats sind die Turnhallen für die Unterbringung Asylsuchender völlig ungeeignet. Durch die dichte Belegung ohne jede Privatsphäre, werden die Persönlichkeitsrechte der dort untergebrachten Menschen verletzt. Das wochenlange Schafen auf Feldbetten ohne Matratze gefährdet zudem die Gesundheit.
> Wir fordern den Senat auf, sicherzustellen, dass niemand mehr als eine Nacht in den Hallen verbringen muss.
> Alle Notunterkünfte müssen ausgestattet werden mit Waschmaschinen und Trocknern, Betten mit Matratzen, abschließbaren Schränken, Trennwänden, Internet und Beratungsräumen sowie PC-Arbeitsplätzen und Teeküchen für BetreuerInnen und BewohnerInnen.
> Wir fordern die privaten und gemeinnützigen Betreiber der Notunterkünfte auf, sich gegenüber dem LAGeSo für die Einhaltung menschenwürdiger Standards einzusetzen und für den Betrieb von Unterkünften, in denen nicht ein Mindestmaß an Ausstattung und Privatsphäre gewährleistet ist, nicht zur Verfügung zu stehen. Die Zustände in den Turnhallen sind mit dem Selbstverständnis gemeinnütziger Betreiber nicht vereinbar.
> Wir fordern den Senat auf, statt Turnhallen Ferienwohnungen und die laut Berliner Zeitung 7.000 leerstehenden Sozialwohnungen anzumieten oder zu beschlagnahmen, und auch leer stehende Bundesimmobilien zu beschlagnahmen und ggf. instand zu setzen, z.B. Kasernen, leerstehende Wohnhäuser in der Beermannstr. an der Autobahntrasse in Treptow usw.
Fehlende Versorgung und Nichteinleitung des Asylverfahrens beim LAGeSO
Aufgrund fehlender Personalausstattung der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende ZAA beim LAGeSo Berlin erhalten viele neu ankommende Asylsuchende derzeit nicht die ihnen gesetzlich zustehende Versorgung mit Krankenscheinen, Bargeld für den persönlichen Bedarf und den BerlinPass für ein vergünstigtes BVG-Ticket. Auch das Asylverfahren wird häufig entgegen bundesgesetzlicher Vorgaben nicht umgehend eingeleitet.
Asylsuchenden wird bei der ersten Vorsprache – so sie denn überhaupt vorgelassen werden – oft nur die Kostenübernahme für einen Platz in einer Traglufthalle oder Turnhalle ausgehändigt mit der Aufforderung, in einer Woche oder 10 Tagen erneut vorzusprechen.
In der Zwischenzeit ist die medizinische Versorgung nicht sichergestellt. Wohnheimpersonal und Ehrenamtliche improvisieren. In Dahlem hat die Kirche gespendetes Geld bei der Apotheke zur Versorgung mit Medikamenten hinterlegt, Anwohner haben die aus gegebenem Anlass erforderlich gewordene Impfung gegen Masern organisiert.
> Wir fordern den Senat auf, die Einleitung der Asylverfahren nicht zu verzögern und die sofortige Registrierung Asylsuchender bei ihrer Erstvorsprache bei der ZAA und ihre unverzügliche Weiterleitung zur förmlichen Asylantragstellung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF sicherzustellen.
> Wir fordern den Senat auf, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Erstvorsprache die materielle Existenzsicherung der Asylsuchenden sicherzustellen (Barbetrag nach § 3 AsylbLG, Kleidung, Krankenscheine, Berlinpass, Unterkunft).
> Wir fordern den Senat auf, seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen gesetzlichen Maßgaben (AsylVfG; AsylbLG, IfSG, GDG Berlin)[1] nachzukommen und eine unverzügliche Gesundheitsuntersuchung und erforderliche Impfungen der Asylsuchenden auch im Hinblick auf deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften – ggf. auch durch Beauftragung niedergelassener ÄrztInnen – sicherzustellen.
> Das LAGeSo ist räumlich und personell entsprechend arbeitsfähig auszustatten.
Unzumutbare Zustände bei der Asylaufnahme- und Leistungsstelle ZAA und ZLA
Um bei der Zentralen Asylaufnahmestelle ZAA (neu ankommende Asylsuchende) oder der der Zentralen Leistungsstelle ZLA (bereits registrierte Asylsuchende) des LAGeSo vorzusprechen, müssen die Geflüchteten über viele Stunden hinweg warten. Erst im Freien um beim Sicherheitsdienst eine Wartenummer zu erhalten, dann im Wartebereich bis sie aufgerufen werden.
Viele Menschen stellen sich nachts an und warten im Freien ohne Sitzgelegenheit und Wetterschutz, um noch eine Wartenummer zu erhalten. Berichten zufolge weigerte sich der Wachschutz, schwerbehinderte Menschen an Krücken auch nur zu einer Sitzgelegenheit vorzulassen.
Als Wartebereich für die ZAA wurde auf dem Gelände des LAGeSo ein Zelt aufgestellt. Das Zelt steht auf bloßer Erde, die eingeleitete Heizluft wirbelt den Bodenstaub auf, so dass viele Wartenden sich einen Mundschutz vorhalten. Es fehlen Sitzgelegenheiten und eine Abfallentsorgung. Unvorstellbar, dass es sich bei diesem überfüllten, überheizten, vermüllten und staubgeladenen Zelt ohne Fußboden um den Wartebereich einer deutschen Behörde handelt.
Der Flüchtlingsrat hat mit vielen Menschen gesprochen, die in dem Zelt bis zu 10 Stunden warten mussten, ohne schließlich bei der ZAA vorsprechen zu können. Wir sprachen mit zwei Irakern, die aus Mangel an Alternativen in dem Zelt übernachtet haben. Ein Asylsuchender aus Pakistan, der trotz stundenlangen Wartens nicht bedient wurde, berichtete uns, dass er im nahegelegenen Hauptbahnhof übernachtet hat.
Begleitpersonen der Asylsuchenden werden vom Wachschutz des LAGeSo neuerdings abgewiesen. Es gäbe eine Anweisung „von ganz oben“, Begleitpersonen nicht mehr in die Behörde zu lassen – ein klarer Verstoß gegen das in § 14 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVerfG gesetzlich verbriefte Recht, jederzeit einen Beistand zu allen Behördenterminen und -vorsprachen mitzubringen. Auch MitarbeiterInnen des Flüchtlingsrats, die Asylsuchende begleiteten, wurden nicht in die Behörde gelassen.
> Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf, unverzüglich für würdige Wartebedingungen beim LAGeSo zu sorgen, und dabei auch die besonderen Bedürfnisse und bevorzugte Abfertigung besonders vulnerabler Flüchtlinge zu berücksichtigen (u.a. Behinderte, Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Schwangere, Kranke, Alte, Menschen mit Säuglingen und Kleinkindern).
> Wir fordern den Senat auf, LAGeSo-Präsident Allert anzuweisen, seine rechtswidrige Weisung an das Sicherheitspersonal, Begleitpersonen den Zutritt zu seiner Behörde zu verwehren, sofort zurückzunehmen.
> Wir fordern den Senat auf, durch ausreichend Personaleinsatz im LAGeSo sicherzustellen, dass Wartezeiten auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.
Fehlende Unterstützung bei der Wohnungssuche
Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge verbleiben oft monate- und jahrelang in den Sammelunterkünften, weil sie keine Mietwohnung finden. Sozialsenator Czaja hat im Abgeordnetenhaus berichtet, dass derzeit über 2000 anerkannte Flüchtlinge in Not- und Gemeinschaftsunterkünften des LAGeSo leben, für die leistungsrechtlich die Jobcenter zuständig sind, und die trotz ihres gesicherten Aufenthaltsstatus keine Mietwohnung finden.
VermieterInnen (besonders die städtischen Wohnungsbaugenossenschaften) setzen häufig für einen Mietabschluss einen mindestens noch ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel voraus und weigern sich generell an Asylsuchende zu vermieten.
Die Britzer Flüchtlingsinitiative teilt in einer Pressemitteilung vom 24. Februar 2015 mit, dass Wohnungsbaugesellschaften geflüchtete Menschen mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen, zum Beispiel weil sie mangels Sprachkenntnissen die Hausordnung nicht lesen könnten.
Städtische Wohnungsgesellschaften nehmen regelmäßig keine Bewerbungen von asylsuchenden, anerkannten und geduldeten Flüchtlingen entgegen unter dem Verweis auf das mit dem LAGeSo vereinbarte jährliche Kontingent von 275 Wohnungen für Asylsuchende.
Dieses Kontingent ist angesichts steigender Flüchtlingszahlen viel zu gering. Zudem steht es ausschließlich für Asylsuchende zur Verfügung, nicht aber für anerkannte oder geduldete Flüchtlinge.
Eine Gruppe von Kontingentflüchtlingen aus Syrien beklagt in einem offenen Brief vom 6. Januar 2015 dieses Problem. Sie bemängeln fehlende professionelle Unterstützung bei der Wohnungssuche und weisen auf die viel zu niedrigen, realitätsfernen sozialrechtlichen Mietobergrenzen hin.
Mietübernahmescheine von Amts wegen ausstellen
Mietkostenübernahmescheine zur Vorlage bei Vermietern sind notwendig, um die eigenständigen Wohnungssuche zu ermöglichen. Sie sollten Angaben enthalten zu den einschlägigen sozialrechtlichen Konditionen (zulässige Mietobergrenze, ggf. Mietwuchergrenze, Zustand der Wohnung, Kautionsübernahme, Maßgaben zu möbliertem Wohnraum, Untermiete, befristeten Verträgen etc.).
ZLA, bezirklichen Sozialämter und die Jobcenter sollten an alle in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Asylsuchende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge von Amts wegen auszustellen.
Mietübernahmescheine rechtsverbindlich und verständlich formulieren
Die Mietübernahmescheine der ZLA sind in vielen Punkten verbesserungsbedürftig:
> Der verwirrende, für Flüchtlinge und Vermieter unverständliche Vorbehalt zum Kostenvergleich mit Gemeinschaftsunterkünften muss entfallen, da diese auch für Alleinstehende immer teurer als die sozialrechtlichen Mietobergrenzen sind.
> Der Hinweis, dass Kautionen im Einzelfall geprüft werden, muss geändert werden, dass Kautionen, Genossenschaftsanteile und Maklerkosten im nach BGB zulässigen Rahmen übernommen werden.
> Um die eigenständige Suche und Anmietung von Wohnraum zu ermöglichen, muss der Mietübernahmeschein eine rechtsverbindliche Kostenübernahme beinhalten, adressiert an den Vermieter nach Wahl.
> Die Mietobergrenzen-Tabelle sollte nur die auf die konkrete Personenzahl zutreffenden Werte beinhalten, dann ist sie weniger verwirrend.
LAGeSo-Bürokratie verprellt Wohnungsanbieter
Bei der ZLA erfolgt inzwischen meist eine Sofortprüfung und Zustimmung zur Mietübernahme für von Asylsuchenden gefundene Mietwohnungen.
Die Genehmigung wird jedoch nur unter der Voraussetzung eines mindestens drei oder vier Wochen in der Zukunft liegenden Mietvertragsbeginns erteilt. Die ZLA begründet dies damit, dass erst drei oder vier Wochen später ein Termin möglich sei, um die Kautionsübernahme, Erstausstattung der Wohnung usw. mit dem Asylsuchenden zu klären.
Solange müsse der Vermieter die Wohnung unvermietet lassen und der Asylsuchende in der Gemeinschaftsunterkunft verbleiben. Viele Wohnungsangebote erledigen sich dadurch. Dringend benötigte Plätze in Gemeinschaftsunterkünften werden blockiert. Dabei führt die Verlängerung der Gemeinschaftsunterbringung zu erheblichen Mehrkosten für das Land.
Die ZLA verweigert die Kostenübernahme auch, wenn die Aufenthaltsgestattung nur noch zwei Monate oder weniger gültig ist. Dabei werden Aufenthaltsgestattungen regelmäßig nur für 6 Monate ausgestellt und verlängert. Die Restlaufzeit lässt daher keinerlei Rückschlüsse auf die Bleibeprognose zu.
Die Kampagne der Berliner Integrationsbeauftragten, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten wird durch das Verhalten der ZLA konterkariert.
Wohnberechtigungsscheine auch für AsylbLG-Berechtigte
In Auslegung des § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz muss der Senat die Wohnungsämter anweisen, Wohnberechtigungsscheine auch an AsylbLG-Berechtigte auszugeben, wie dies auch bereits in Bremen, Köln und Potsdam der Fall ist.
Unterstützung der Wohnungssuche für alle Flüchtlingsgruppen
Der Flüchtlingsrat fordert der Unterbringung von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen in private Mietwohnungen höchste Priorität einzuräumen und mit gezielten Maßnahmen zu fördern, u.a. durch
> Öffentlicher Appell des Regierenden Bürgermeisters, Mietwohnungen an Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, und nachvollziehbare Veröffentlichung der hierfür maßgeblichen Konditionen.
> Einrichtung von SozialarbeiterInnen-Stellen zur professionellen Unterstützung bei der Wohnungssuche für alle Gruppen von Flüchtlingen, auch für Geduldete, für anerkannte Flüchtlinge und für aufgenommene Kontigentflüchtlinge. Die auf Initiative des LAGeSo eingerichtete Beratungsstelle des Evangelischen Jugend-und Fürsorgewerks EJF in der Turmstr. in Moabit berät bisher ausschließlich Asylsuchende.
> Erhebliche quantitative Ausweitung des Kontingents bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Ausweitung des bisher auf Asylsuchende beschränkten Kontingents auf alle Flüchtlingsgruppen, Einbeziehung weiterer Wohnungsgesellschaften.
Viele der Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sind hausgemacht u.a. durch zu späte Reaktion des Senats auf die steigenden Flüchtlingszahlen, durch wenig vorausschauende Planung, durch mangelnden Personaleinsatz und Festhalten an bürokratischen Vorgehensweisen, und Ignoranz gegenüber den mehrfach vom Flüchtlingsrat und anderen Organisationen/Initiativen vorgetragenen Vorschlägen zur Erleichterung der Wohnungssuche und besseren medizinischen Versorgung.
Einführung einer Gesundheitskarte
Die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende nach Bremer und Hamburger Vorbild könnte wesentlich zur Entlastung der Leistungsstelle und des medizinischen Dienstes beim LAGeSo beitragen.
Zahlreiche Dienstleistungen, die in Berlin bisher das LAGeSo und die Bezirkssozialämter im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung, der Ausgabe von Papierkrankenscheinen und der Prüfung von Krankenhausbehandlungen, ärztlichen Verordnungen usw. nach dem AsylbLG erbringen, könnten durch die Einführung einer Gesundheitskarte entfallen bzw. an die nach § 264 Abs. 1 SGB V beauftragte Krankenkasse übertragen werden.
Wie die in Hamburg vorgenommene Evaluation zeigt, würde eine solche Vereinbarung dazu beitragen, Personalkosten bei der Sozialverwaltung einzusparen, die Abrechnung durch EDV-basierte Verfahren für die Leistungserbringer zu vereinfachen, bestehende Unklarheiten beim Leistungsspektrum nach §§ 4 und 6 AsylbLG zu beseitigen, für die Asylsuchenden den Zugang zu Behandlung zu erleichtern und ohne Mehrkosten den Leistungsumfang weitgehend an das Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung anzugleichen.
> Wir fordern den Berliner Senat auf, unverzüglich nach Bremer und Hamburger Vorbild mit der AOK oder einer anderen Krankenkasse eine Vereinbarung über die Einführung einer Krankenversichertenkarte nach AsylbLG abzuschließen.
Weitere Infos können Sie der Pressemappe zu unserem Pressegespräch vom 25. Februar 2015 entnehmen:
www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PM_Notunterkunft.pdf
Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-243445762, buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsinfo-berlin.de
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