„Das Bezirksamt Pankow spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass im gesamten Streckenabschnitt der Kastanienallee im Prenzlauer Berg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 km/h verkehrsrechtlich angeordnet wird.
Das Bezirksamt wird ersucht, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Position zu übermitteln und mit Nachdruck zu vertreten“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Seitens der Unfallkommission der Verkehrslenkung Berlin (VLB UK) wurde dem Bezirk mitgeteilt, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der VLB auch weiterhin keine Notwendigkeit gesehen wird, die Kastanienallee in ihrem gesamten Straßenverlauf mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h zu versehen. Die Unfallkommission hat weiterhin darauf hingewiesen, dass auch nach erfolgtem Straßenumbau die bisher im Bestand vorhandenen Tempo 30 Abschnitte zur Schulwegsicherung bestehen bleiben. Die Auffassung der Unfallkommission wurde durch den für den Bezirk Pankow zuständigen Fachbereich der Verkehrslenkung (VLB B 52) zwischenzeitlich ebenfalls bestätigt.“
Quelle: Beschluss des Bezirksamtes Pankow: Tempo 30 in der Kastanienallee
Übersetzt ins Deutsche heißt das wohl: das Bezirksamt möchte Tempo 30 in der Kastanienallee. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dort auch die Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wird, denn in solchen Fragen entscheidet die allmächtige Verkehrslenkung Berlin (VLB).